Aus diesem Grund entwickelte ein Expertengremium des BPT e.V. einen Kriterienkatalog für interessierte Bildungsunternehmen, die ihr Konzept vom BPT e.V. anerkennen lassen können. Auch hier verfolgt der BPT e.V den Anspruch, die Kreativität der Ausbildungsunternehmen nicht einzuschränken. Der Kriterienkatalog sieht einen Pflichtteil vor, der vom anerkannten Bildungsanbieter gelehrt werden muß und einen Optionsteil, wo jedes Bildungsunternehmen seine eigene Philosophie verfolgen kann. Aus diesem Grund existieren PT-Ausbildungen, die ihre Inhalte auf die Vorbereitung der Freiberuflichkeit fokussieren, während andere umfangreiche bewegungs- und ernährungsorientierte Themen integrieren. Der angehende Personal Fitness Trainer wählt somit aus einem breiten Spektrum an Ausbildungen das für ihn passende Konzept aus. Jedes anerkannte Ausbildungsunternehmen verpflichtet sich mit der Akzeptanz des Pflichtteils, die für diesen Beruf existentiellen Inhalte zu lehren. Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der Anerkennung durch den BPT e.V.
Eine Anerkennung im Rahmen eines Qualitätsmanagements ist ein Prozeß. Die Qualität einer Dienstleistung unterliegt marktorientierten Veränderungen. In sich schnell verändernden Märkten wie im „Zweiten Gesundheitsmarkt“, müssen die Kriterien neuen Marktbedingungen angepaßt werden. Anerkannte Bildungsunternehmen verpflichten sich zudem, ihre Inhalte den sich verändernden Bedingungen in der Dienstleistung Personal Fitness Training gemäß den Vorgaben des BPT e.V. anzupassen.
Eine Ausbildung zum Personal Fitness Trainer liefert interessierten Trainer, Therapeuten und Beratern die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Markteintritt. Anerkannte Bildungsunternehmen garantieren Neueinsteiger nicht, daß die Ausbildung zum Personal Fitness Trainer Markterfolg, Existenzsicherung oder gar Umsätze liefert. Jeder Einzelne ist selbst für seinen Markterfolg verantwortlich.
Der Vorstand des BPT e.V.