Berufsordnung des Bundesverbands Personal Training e.V.

Ethik, Integrität, Exzellenz: Unsere Berufsordnung für Personal Trainer.

Die Mitglieder des Bundesverbands Personal Training haben gemeinsam eine Berufsordnung erarbeitet und verabschiedet, auf die sich alle verständigt haben. Hier sind die Rahmenbedingungen unserer Personal-Training-Berufsordnung, die beim BPT-Kongress am 25. Mai 2025 von Cyrus Knorn und Stephan Müller vorgestellt wurden:

Professionelles Selbstverständnis

Ich als Personal Fitness Trainer verpflichte mich,…

  • durch meine Arbeit das Ansehen meines Berufsstandes zu wahren und zu fördern sowie dem Vertrauen zu entsprechen, das mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit entgegengebracht wird.

  • ein meinem Leistungsstand angepasstes Honorar zu verlangen und meinem Kunden Preis und Leistung transparent zu kommunizieren. Mir ist dabei bewusst, dass ein Honorar von mindestens 75€ (netto) notwendig ist, um wirtschaftlich tragfähig zu arbeiten.

  • meine fachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen laufend zu erweitern, dies durch entsprechende Weiterbildungen nachzuweisen sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.

  • mich nicht abwertend über die Arbeit anderer Personal Fitness Trainer zu äußern. Bei Werbemaßnahmen unterlasse ich vergleichende Werbung und unlauteren Wettbewerb.

  • meine unabhängige Beratungskompetenz zu wahren und vollkommen frei in meinen Entscheidungen zu bleiben – insbesondere biete ich Produkte, Konzepte oder Dienstleistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit meiner Tätigkeit stehen, getrennt vom Personal Fitness Training an.

Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt

Ich als Personal Fitness Trainer verpflichte mich,…

  • bei Bedarf mit Ärzten, Physiotherapeuten oder anderen Experten zu kooperieren, mich in Zweifelsfällen mit ihnen abzustimmen und einen Auftrag nur anzunehmen oder auszuführen, wenn ich über ausreichende Fachkompetenz und Erfahrung verfüge. Gegebenenfalls verweise ich an entsprechend qualifizierte Kollegen oder Experten.

  • bei Vorbereitung, Durchführung, Information und Dokumentation des Trainings größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Ich verspreche keine Heilung und beginne ein Training – sofern notwendig – nicht ohne vorherige ärztliche Abklärung.

  • eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen.

  • die Trainingsplanung und -durchführung so zu gestalten, dass sie dem Leistungszustand, den Interessen und Zielen meines Klienten entspricht.

  • im Falle eines Rechtsstreits mit dem Auftraggeber eine gütliche Einigung anzustreben – auch im Sinne des Berufsstandes – und etwaige Pflichtverletzungen schnellstmöglich zu beheben.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Ich als Personal Fitness Trainer verpflichte mich,…

  • meinen Beruf gewissenhaft und unter Beachtung aller gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorschriften auszuüben.

  • über alle mir im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu schützen – es sei denn, der Klient hat mich ausdrücklich davon entbunden.

  • akademische Grade wie Magister, Diplom, Bachelor, Master, Doktor bzw. PhD nur in der Form zu führen, wie es §18 des Hochschulrahmengesetzes vorsieht.

  • meine Tätigkeit unabhängig von Nationalität, Religion, Geschlecht, politischer Einstellung oder sozialer Herkunft meiner Klient:innen (vgl. Grundgesetz Art.1 und 3) auszuüben.

  • eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und fachgerecht zu arbeiten – unter Einhaltung geltender Hygienestandards.

Fragen zur Berufsordnung?

Bitte wendet Euch direkt an Cyrus Knorn. Er ist im erweiterten Vorstand des BPT e.V. Ansprechpartner für die Berufsordnung, Positionierung und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats.

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