Ehrenkodex von Personal Fitness Trainern in Deutschland, Schweiz und Österreich
Ethik, Integrität, Exzellenz: Unser Ehrenkodex für Personal Trainer.
Die Mitglieder des Bundesverbandes Personal Training haben einen gemeinsamen Ehrenkodex erarbeitet, auf den sich alle verständigen können und wollen. Hier sind die Regeln des Ehrenkodex, der zur Mitgliederversammlung am 5. Mai 2013 durch Cyrus A. Rahman veröffentlicht wurde, zu finden.
Es gibt viel zu bewegen, mach mit und wir legen los!
Professionelles Selbstverständnis
Ich als Personal Fitness Trainer verpflichte mich,…
durch meine Arbeit das Ansehen meines Berufsstandes zu wahren und zu fördern, sowie dem Vertrauen zu entsprechen, das mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit entgegengebracht wird.
ein, meinem Leistungsstand angepasstes, Honorar zu verlangen und meinem Kunden transparent Preis und Leistung zu formulieren. Mir ist dabei bewusst, dass ein Honorar von mindestens € 75 (Netto) notwendig ist, um wirtschaftlich tragfähig zu sein
meine sachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen laufend zu erweitern und dies durch entsprechende Weiterbildungen nachzuweisen sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.
mich nicht abwertend gegenüber der Arbeit anderer Personal Fitness Trainer zu äußern. Bei Werbemaßnahmen unterlasse ich vergleichende Werbung und unlauteren Wettbewerb.
meine unabhängige Beratungskompetenz zu wahren und vollkommen frei in meinen Entscheidungen zu bleiben, und insbesondere Produkte, Konzepte oder Dienstleistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit als Personal Trainer stehen, getrennt vom Personal Fitness Training anzubieten.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt
Ich als Personal Fitness Trainer verpflichte mich,…
wenn notwendig, mit Ärzten, Physiotherapeuten oder anderen Experten zu kooperieren, mich in Zweifelsfällen mit ihnen zu beraten und nur dann einen Auftrag anzunehmen/ auszuführen, wenn ich dafür über eine ausreichende Fachkompetenz und Erfahrung verfüge; ggf. vermittle ich an einen entsprechend qualifizierten Personal Fitness Trainer oder Experten weiter.
größtmögliche Sorgfalt bei Vorbereitung, Durchführung, Information und Dokumentation des Trainings walten zu lassen. Ich verspreche keine Heilung und, sofern notwendig, beginne ich das Training mit dem Klienten nicht ohne vorhergehenden Arztbesuch.
eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung abzuschließen.
die Trainingsplanung und -durchführung so zu gestalten, dass es stets Leistungszustand, Interessen und Zielen meines Klienten entspricht.
im Falle eines Rechtsstreits mit dem Auftraggeber eine gütliche Einigung auch im Sinne des Berufstandes zu erzielen, für alle etwaigen Pflichtverletzungen selbst einzustehen und diese so schnell als möglich zu beheben.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Ich als Personal Fitness Trainer verpflichte mich,…
meinen Beruf gewissenhaft und unter Beachtung aller gesetzlichen und fiskalischen Vorschriften auszuführen.
über alle Informationen, die mir von Klienten bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen, es sei denn, der Klient hat mich von dieser Schweigepflicht im Einzelnen freigestellt.
akademische Grade wie Magister, Diplom, Bachelor, Master, Doktor bzw. PhD nur so zu führen wie es §18 des Hochschulrahmengesetzes vorsieht.
bei der Ausübung meines Berufes keinen Unterschied hinsichtlich Nationalität, Religion, Geschlecht, politischer Einstellung oder sozialer Stellung des Klienten (vgl. Grundgesetz Art. 1 und 3) zu machen.
meine Tätigkeit eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und fachgerecht, unter Einhaltung von Hygienestandards, durchzuführen.
Für nähere Informationen setzt Euch bitte direkt mit Cyrus A. Rahmann in Verbindung. Er ist im erweiterten Vorstand des BPT e.V. im Einsatz.
Gemeinsam stark: Der Bundesverband Personal Training.
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Wir beraten Dich gerne immer von Montag bis Freitag zwischen 09.00 – 15.00 Uhr